CareLit Fachartikel

In welchen Fällen ist eine Zwangsbehandlung rechtens?

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 30 bis 31

Dokument
162721
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In die Behandlung des Krebses hatte sie nicht eingewilligt. Die Gerichte halten die Genehmigung der Zwangsbehandlung verweigert, da für eine solche nach § 1906 Abs. 3 BGB eine Unterbringung Voraussetzung sei. Diese wiederrum könne nicht genehmigt werden, da die Voraussetzungen des § 1906 Abs. 1 BGB nicht vorlägen. Eine Unterbringung sei nur dann genehmigungsfähig, wenn zu erwarten sei, dass der Betroffene sich ohne die freiheitsentziehende Unterbringung der erforderlichen medizinischen Maßnahme räumlich - also durch Weglaufen oder Fernbleiben - entziehen werde.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG EINRICHTUNG LANGZEITPFLEGE RECHT THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF Altenheim Hannover