CareLit Fachartikel
In welchen Fällen ist eine Zwangsbehandlung rechtens?
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 30 bis 31
Dokument
162721
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In die Behandlung des Krebses hatte sie nicht eingewilligt. Die Gerichte halten die Genehmigung der Zwangsbehandlung verweigert, da für eine solche nach § 1906 Abs. 3 BGB eine Unterbringung Voraussetzung sei. Diese wiederrum könne nicht genehmigt werden, da die Voraussetzungen des § 1906 Abs. 1 BGB nicht vorlägen. Eine Unterbringung sei nur dann genehmigungsfähig, wenn zu erwarten sei, dass der Betroffene sich ohne die freiheitsentziehende Unterbringung der erforderlichen medizinischen Maßnahme räumlich - also durch Weglaufen oder Fernbleiben - entziehen werde.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
EINRICHTUNG
LANGZEITPFLEGE
RECHT
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
Altenheim
Hannover