CareLit Fachartikel

Unwirksam: Fristlos gekündigt wegen Diebstahl von Brötchen

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 34 bis 35

Dokument
162723
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Eine seit 23 Jahren in der Einrichtung beschäftigte Pflegekraft war nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag ordentlich unkündbar. Im Kühlschrank eines für externe Mitarbeiter vorgesehenen Dokumentations-/Aufenthaltsraum lagerte der Arbeitgeber unter anderem belegte Brötchen, die für die externen Mitarbeiter bestimmt waren. Im Frühdienst am 28.01.2015 nahm die Pflegekraft acht belegte Brötchenhälften und brachte diese in ihren Pausenraum. Dort wurden die Brötchen von der Mitarbeiterin und ihren Kolleginnen gegessen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER HAMBURG ABMAHNUNG MITARBEITER URTEIL Altenheim Hannover