CareLit Fachartikel
Unwirksam: Fristlos gekündigt wegen Diebstahl von Brötchen
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 34 bis 35
Dokument
162723
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine seit 23 Jahren in der Einrichtung beschäftigte Pflegekraft war nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag ordentlich unkündbar. Im Kühlschrank eines für externe Mitarbeiter vorgesehenen Dokumentations-/Aufenthaltsraum lagerte der Arbeitgeber unter anderem belegte Brötchen, die für die externen Mitarbeiter bestimmt waren. Im Frühdienst am 28.01.2015 nahm die Pflegekraft acht belegte Brötchenhälften und brachte diese in ihren Pausenraum. Dort wurden die Brötchen von der Mitarbeiterin und ihren Kolleginnen gegessen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
HAMBURG
ABMAHNUNG
MITARBEITER
URTEIL
Altenheim
Hannover