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Delegation von Aufgaben und Rechten im Personalrat und zwischen Personalräten

Gronimus, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 11 · S. 404 bis 411

Dokument
162834
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Gronimus, A.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
404 bis 411
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich hat jeder Personalrat alle seine Rechte und Aufgaben selbst wahrzunehmen. Die Zweckmäßigkeit der hergebrachten Optionen, im Bereich der Informationsgewinnung und der bloßen Vorbereitung von Entscheidungen Aufgaben auf einzelne Mitglieder, „vorbereitende Ausschüsse oder Arbeitsgruppen zu übertragen, ist unstreitig. In starkem Kontrast dazu lässt das BetrVG auch eine Übertragung der Ausübung von Mitbestimmungsrechten auf „beschließende Ausschüsse oder den Vorstand zu. Hier können Fälle beschrieben werden, in denen es in Bund und Ländern sachgerecht wäre, die Rechtsgrundlagen für diese bisher fehlende…

Schlagworte

PERSONALRAT DELEGATION GESETZ RECHTSPRECHUNG BILDUNG BERATUNG Die Personalvertretung Berlin