CareLit Fachartikel

Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung in §9 BPersVG

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 11 · S. 419 bis 421

Dokument
162836
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
419 bis 421
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nichtzu-lassungsbeschwerde des in allen Instanzen erfolglosen Beschwerdeführers zurück. Die Pflicht zur Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der Jugendvertretung aus §9 BPersVG beziehe sich eindeutig auf Beschäftigte in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, nicht aber auf Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst; eine analoge Anwendung scheide mangels Regelungslücke aus. Die Ausbildung des Beschwerdeführers falle nach §3 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht in den Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes, weil sie an e…

Schlagworte

AUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG RISIKO HOCHSCHULAUSBILDUNG PERSONAL TÄTIGKEIT Die Personalvertretung Berlin