Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendund Auszubildenden Vertreters
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 11 · S. 421 bis 424
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. 8. 2013 beantragte die Antragstellerin, vertreten durch den Präsidenten der Bundesfinanzdirektion Südost (in Folge: BFD), beim Verwaltungsgericht Meiningen die Auflösung des zwischen ihr und der Beteiligten zu 1 nach §9 Abs. 2 BPersVG begründeten Arbeitsverhältnisses wegen Unzumutbarkeit im Hinblick auf das Nichtvorhan-densein eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes. Nach Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht Ansbach löste dieses durch Beschluss vom 6. 2. 2014 das zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten zu 1 nach §9 Abs. 2 BPersVG begründete Arbeitsverhältnis auf. [. .. ]