Nichtigkeit einer Personalratswahl
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 11 · S. 430 bis 434
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 25.3.2013 schrieb der Wahlvorstand die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl für den 7.5.2013 aus. In dem Wahlausschreiben wurde festgelegt, dass insgesamt fünf Personalratsmitglieder zu wählen seien, davon ein/e Beamtin oder Beamter und vier Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, von denen drei Frauen und ein Mann sein müssten. Wählen könne nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen sei. Ein Abdruck des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung lägen zur Einsichtnahme ab dem 26.3.2013 im Rathaus der Gemeinde N aus. Der Wahlvorstand forderte die Wahlberechtigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschafte…