CareLit Fachartikel
Längere Frist bei Kündigung in der Probezeit möglich
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 40 bis 41
Dokument
162849
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
NOCH AM LETZTEN TAG DER PROBEZEIT KANN EINE PROBEZEITKÜNDIGUNG AUSGESPROCHEN UND ZUDEM EINE LÄNGERE KÜNDIGUNGSFRIST VORGESEHEN WERDEN. DIE LÄNGERE FRIST WIRD JEDENFALLS DANN NICHT ALS EINE UNZULÄSSIGE UMGEHUNG DES KÜNDIGUNGSSCHUTZES GEWERTET, WENN DEM MITARBEITER MIT IHR EINE WEITERE BEWÄHRUNGSCHANCE EINGERÄUMT WIRD.
Schlagworte
MITARBEITER
PROBEZEIT
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
BEWÄHRUNG
UMBAU
Häusliche Pflege
Hannover