CareLit Fachartikel

Längere Frist bei Kündigung in der Probezeit möglich

SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 40 bis 41

Dokument
162849
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SAUSEN, P.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

NOCH AM LETZTEN TAG DER PROBEZEIT KANN EINE PROBEZEITKÜNDIGUNG AUSGESPROCHEN UND ZUDEM EINE LÄNGERE KÜNDIGUNGSFRIST VORGESEHEN WERDEN. DIE LÄNGERE FRIST WIRD JEDENFALLS DANN NICHT ALS EINE UNZULÄSSIGE UMGEHUNG DES KÜNDIGUNGSSCHUTZES GEWERTET, WENN DEM MITARBEITER MIT IHR EINE WEITERE BEWÄHRUNGSCHANCE EINGERÄUMT WIRD.

Schlagworte

MITARBEITER PROBEZEIT ARBEITGEBER KÜNDIGUNG BEWÄHRUNG UMBAU Häusliche Pflege Hannover