Umsatzsteuer-Vergünstigungen für Arzneimittel aus Berlin
Becker, F. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1987 · Heft 8 · S. 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu den verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, die das Berlinförderungsgesetz bietet, ist der umsatzsteuerliche Kürzungsanspruch des Westdeutschen Unternehmers von besonderer Bedeutung. Nach § 2 Berlin-FG ist ein westdeutscher Unternehmer, der von einem Berliner Unternehmer z. B. Arzneimittel erworben hat, berechtigt, die von ihm geschuldete Umsatzsteuer um 4, 2% des ihm in Rechnung gestellten Entgelts zu kürzen, wenn die Gegenstände in Berlin (West) hergestellt worden sind und aus Berlin (West) in den übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes gelangt sind.