CareLit Fachartikel

Rechtsschutzinteresse schwerbehinderter Asylsuchender im Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung

Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 194 bis 195

Dokument
162896
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
194 bis 195
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Das LSG lasst dabei unberücksichtigt, dass das erst später anerkannte erkrankungsbedingte Abschiebehindernis schon zu Beginn ihres Aufenthaltes bestand. Bei Vorliegen eines Abschiebehindernisses kommt die für die Beschäftigungserlaubnis maßgebliche Verschuldensprüfung nach § 11 Besch-VerfV auch vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht zur Anwendung. Dass sie über ihre Identität getäuscht hat, war für den Zugang zum Arbeitsmarkt irrelevant und hinderte auch nicht die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Für das Fehlen der Vorversicherungszeiten gibt es - ebenso wie für ihren Aufenthaltsstatus und den Zugan…

Schlagworte

BEHINDERUNG IDENTITÄT KRANKENVERSICHERUNG ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT BETRIEB Gesundheit und Pflege Köln