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„AMNOG für Fortgeschrittene: Die Vergütung von Weiterentwick-lungen mit neuen Wirkstoffen nach dem 14. SGB V-ÄndG

Hetz, C.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 177 bis 181

Dokument
162901
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Hetz, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
177 bis 181
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Mit dem 14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-ÄndG) wurden die Vergütungsregelungen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen in § 130b Abs. 3a SGB V ergänzt, um den verschiedenen Vertriebsmöglichkeiten wie insbesondere dem Parallelimport und den Weiterund Parallelentwicklungen mit riAMNOG-Wirkstoffen Rechnung zu tragen. Danach bleibt die als Anreiz für schnellen Marktbzw. Patientenzugang gedachte 12-monatige Phase freier Preissetzung dem Erstausbieter eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff vorbehalten. Nach deren Ablauf erstreckt sich der mit dem Erstausbieter nach § 130b Ab…

Schlagworte

INDIKATION SCHIEDSSTELLE ARZNEIMITTEL GESETZ VERGÜTUNG VEREINBARUNG Kranken- und Pflegeversicherung Berlin