„AMNOG für Fortgeschrittene: Die Vergütung von Weiterentwick-lungen mit neuen Wirkstoffen nach dem 14. SGB V-ÄndG
Hetz, C.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 177 bis 181
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem 14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-ÄndG) wurden die Vergütungsregelungen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen in § 130b Abs. 3a SGB V ergänzt, um den verschiedenen Vertriebsmöglichkeiten wie insbesondere dem Parallelimport und den Weiterund Parallelentwicklungen mit riAMNOG-Wirkstoffen Rechnung zu tragen. Danach bleibt die als Anreiz für schnellen Marktbzw. Patientenzugang gedachte 12-monatige Phase freier Preissetzung dem Erstausbieter eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff vorbehalten. Nach deren Ablauf erstreckt sich der mit dem Erstausbieter nach § 130b Ab…