Neue Rechtsprechung zur Beweislage und zur Unterstützungspflicht der Krankenkassen bei ärztlichen Behandlungsfehlern
Marburger, H.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 182 bis 185
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler kann ein Anspruch des Geschädigten (Patienten) auf Schadensersatz bestehen. Soweit ein Sozialversicherungsträger (insbesondere: Krankenkasse) für die Behandlung der Schadensfolgen einzutreten hat, gehen die Schadensersatzansprüche des Geschädigten auf ihn über. Es handelt sich hier um einen Forderungsübergang, der auch als Rechtsübergang bezeichnet wird und in § 116 SGB X geregelt ist. Zur Haftung beim ärztlichen Behandlungsfehler gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung. Insbesondere sind auch die §§ 630a ff. BGB zu beachten, deren heutiger Text auf das Gesetz zur Verbesse…