CareLit Fachartikel
Werbung mit einem kostenlosen Fahrdienst für Patienten
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 11 · S. 1034 bis 1036
Dokument
162991
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine nicht erlaubte Werbegabe im Sinne von 5 7 Absatz 1 Satz 1 HWG liege aber nur vor, wenn durch ihr Anbieten, Ankündigen oder Gewähren die abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Werbeadressaten bestehe. Hier könne zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass ein behandlungsbedürftiger Patient veranlasst werde, ein bestimmtes Krankenhaus gerade wegen des angebotenen Fahrdienstes in Anspruch zu nehmen. Dies reiche für die abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung aus.
Schlagworte
MARKETING
KRANKENHAUS
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
PATIENT
URTEIL
Das Krankenhaus
Berlin