CareLit Fachartikel
Sachverständigengutachten in Zahlungsklageverfahren vor den Sozialgerichten
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 11 · S. 1036 bis 1038
Dokument
162992
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht, das heißt alle prozessual und materiell entscheidungserheblichen Tatsachen müssen durch das Gericht selbst ermittelt werden. Die Beteiligten trifft im sozialgerichtlichen Verfahren keine Beweisführungslast oder die Pflicht zur Einhaltung von Beibringungsfristen. Mit der Beweisaufnahme beschafft sich das Gericht die Kenntnis darüber, ob eine entscheidungserhebliche Tatsache vorliegt oder nicht.
Schlagworte
GUTACHTEN
URTEIL
GERICHT
KRANKENHAUS
TÄTIGKEIT
RECHT
Das Krankenhaus
Berlin