CareLit Fachartikel

DSO veröffentlicht Verfahrensanweisungen gemäß § 11 des Transplantationsgesetzes zur Zusammenarbeit

Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 11 · S. 1049 bis 1051

Dokument
162995
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
1049 bis 1051
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Möglichkeiten der Organspende werden neben medizinischen Faktoren in erster Linie vom (mutmaßlichen) Wil-len der Verstorbenen vorgegeben. Daher sieht die DSO ihre Verantwortung darin, gemeinsam mit den Entnahmekrankenhäusern den Willen der Verstorbenen umzusetzen, die sich zu Lebzeiten entschieden haben, ihre Organe nach dem Tod schwer kranken Patienten zur Verfügung zu stellen. Dieses wertvolle Geschenk soll mit größter Sorgfalt an die Patienten auf der Warteliste weitergegeben werden.

Schlagworte

ORGANSPENDE KRANKENHAUS EUROTRANSPLANT BERATUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN ZIEL Das Krankenhaus Berlin