CareLit Fachartikel
DSO veröffentlicht Verfahrensanweisungen gemäß § 11 des Transplantationsgesetzes zur Zusammenarbeit
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 11 · S. 1049 bis 1051
Dokument
162995
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Möglichkeiten der Organspende werden neben medizinischen Faktoren in erster Linie vom (mutmaßlichen) Wil-len der Verstorbenen vorgegeben. Daher sieht die DSO ihre Verantwortung darin, gemeinsam mit den Entnahmekrankenhäusern den Willen der Verstorbenen umzusetzen, die sich zu Lebzeiten entschieden haben, ihre Organe nach dem Tod schwer kranken Patienten zur Verfügung zu stellen. Dieses wertvolle Geschenk soll mit größter Sorgfalt an die Patienten auf der Warteliste weitergegeben werden.
Schlagworte
ORGANSPENDE
KRANKENHAUS
EUROTRANSPLANT
BERATUNG
SCHLESWIG-HOLSTEIN
ZIEL
Das Krankenhaus
Berlin