CareLit Fachartikel
Assistierter Suizid & Hospiz-und Palliativgesetz Was soll sich ändern?
OLDENBURGER, M.; · pflegen: palliativ, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 40 bis 42
Dokument
163013
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hiervon zu unterscheiden ist die straflose Beihilfe zur Selbsttötung: Der Suizid als solcher ist nicht strafbar, folglich ist auch eine Beihilfe ohne jede strafrechtliche Konsequenz. Die Einzelfrage, ob es sich noch um eine straflose Beihilfe handelt oder um ein Tötungsdelikt, ist nicht immer leicht zu beantworten, Im Zentrum dieses Spannungsfeldes steht die rechtliche Beziehung von schwerstkranken, leidenden, Menschen zu Ärzten, Angehörigen und Sterbehilfe anbietenden Organisationen.
Schlagworte
SUIZID
STERBEHILFE
STERBEN
LEBEN
HILFE
GESETZ
pflegen: palliativ
Hannover