CareLit Fachartikel

Assistierter Suizid & Hospiz-und Palliativgesetz Was soll sich ändern?

OLDENBURGER, M.; · pflegen: palliativ, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 40 bis 42

Dokument
163013
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: palliativ, Hannover
Autor:innen
OLDENBURGER, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 7
Seiten
40 bis 42
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
1867-9390
DOI

Zusammenfassung

Hiervon zu unterscheiden ist die straflose Beihilfe zur Selbsttötung: Der Suizid als solcher ist nicht strafbar, folglich ist auch eine Beihilfe ohne jede strafrechtliche Konsequenz. Die Einzelfrage, ob es sich noch um eine straflose Beihilfe handelt oder um ein Tötungsdelikt, ist nicht immer leicht zu beantworten, Im Zentrum dieses Spannungsfeldes steht die rechtliche Beziehung von schwerstkranken, leidenden, Menschen zu Ärzten, Angehörigen und Sterbehilfe anbietenden Organisationen.

Schlagworte

SUIZID STERBEHILFE STERBEN LEBEN HILFE GESETZ pflegen: palliativ Hannover