CareLit Fachartikel

So viel Freiheit wie möglich... Freiheitsbeschränkungen bei dementiell erkrankten Menschen

Bürger, Ch.; · ProCare, Wien · 2015 · Heft 1 · S. 38 bis 41

Dokument
163035
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ProCare, Wien
Autor:innen
Bürger, Ch.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 20
Seiten
38 bis 41
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0949-7323
DOI

Zusammenfassung

Mit dem In-Kraft-Treten des Heimauf-enthaltsgesetzes (kurz HeimAufG) am 1. Juli 2005 wurde erstmals der Schutz der persönlichen Freiheit von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung während des Aufenthalts in Pflegeheimen, Krankenanstalten, Behinderteneinrichtungen und anderen vergleichbaren Betreuungsstrukturen geregelt und ein jahrzehntelanger rechtsfreier Raum beseitigt.

Schlagworte

THERAPIE PFLEGERECHT KRANKENHAUS AKUTKRANKENHAUS DEMENZ FIXIERUNG ProCare Wien