CareLit Fachartikel
So viel Freiheit wie möglich... Freiheitsbeschränkungen bei dementiell erkrankten Menschen
Bürger, Ch.; · ProCare, Wien · 2015 · Heft 1 · S. 38 bis 41
Dokument
163035
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem In-Kraft-Treten des Heimauf-enthaltsgesetzes (kurz HeimAufG) am 1. Juli 2005 wurde erstmals der Schutz der persönlichen Freiheit von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung während des Aufenthalts in Pflegeheimen, Krankenanstalten, Behinderteneinrichtungen und anderen vergleichbaren Betreuungsstrukturen geregelt und ein jahrzehntelanger rechtsfreier Raum beseitigt.
Schlagworte
THERAPIE
PFLEGERECHT
KRANKENHAUS
AKUTKRANKENHAUS
DEMENZ
FIXIERUNG
ProCare
Wien