Osteopathie nur mit dem »großen« Heilpraktiker? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2015 · Heft 11 · S. 18 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Physiotherapeuten haben sich in den letzten Jahren zum Osteopathen weitergebildet. Diese Therapie ist jedoch nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und kann vom Arzt nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Um die Osteopathie trotzdem vielen Patienten anbieten und diese auch ohne Verordnung anwenden zu können, haben viele Physiotherapeuten deshalb die Anerkennung zum sektoralen Heilpraktiker erworben. Sie fühlten sich damit rechtlich auf der »sicheren Seite«. Nun wurde in Düsseldorf ein Urteil gefällt, das für Verunsicherung sorgt. Wie ist dies einzuschätzen?