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Christiansen, L.; Schäfer, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 11 · S. 65 bis 67
Dokument
163094
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die EU und die Bundesrepublik wollen die Energieeffizienz steigern, um ihre Klimaziele zu erreichen. Deshalb müssen sich große Unternehmen erstmals bis zum 5. Dezember 2015 einem Energieaudit nach DIN EN16247-1 unterziehen, danach alle vier Jahre. So verlangt es das im April 2015 geänderte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), von dem auch viele Krankenhäuser betroffen sind. Doch worum handelt es sich bei dem Energieaudit eigentlich und wer ist wirklich davon betroffen?
Schlagworte
UNTERNEHMEN
PLANUNG
MARBURGER BUND
BADEN-WÜRTTEMBERG
ENERGIEKOSTEN
GESCHÄFTSFÜHRER
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach