CareLit Fachartikel
Mindestlohn in Krankenhäusern und Pflegebetrieben Teil 4: Dokumentationsund Bereithaltepflichten
Lampe, J. C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 11 · S. 69
Dokument
163096
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) ist jeder Arbeitgeber unabhängig von der jeweiligen Branche verpflichtet, bei geringfügig Beschäftigten bestimmte Dokumentationspflichten zu erfüllen. So müssen die Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Minijobber aufzeichnen. Die Daten müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags erfasst werden.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
DELEGATION
MITARBEITER
ARBEITGEBER
KRANKENHAUS
ARBEITSVERTRAG
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach