CareLit Fachartikel

Mindestlohn in Krankenhäusern und Pflegebetrieben Teil 4: Dokumentationsund Bereithaltepflichten

Lampe, J. C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 11 · S. 69

Dokument
163096
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Lampe, J. C.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
69
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) ist jeder Arbeitgeber unabhängig von der jeweiligen Branche verpflichtet, bei geringfügig Beschäftigten bestimmte Dokumentationspflichten zu erfüllen. So müssen die Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Minijobber aufzeichnen. Die Daten müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags erfasst werden.

Schlagworte

ARBEITSZEIT DELEGATION MITARBEITER ARBEITGEBER KRANKENHAUS ARBEITSVERTRAG KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach