CareLit Fachartikel

Zwischen Arbeitsrecht und Beamtenrecht: die Schadens-haftung der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes

Busemann, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 11 · S. 619 bis 630

Dokument
163174
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Busemann, A.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
619 bis 630
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Auch wird - im Vergleich zur Haftung von Arbeitnehmern ohne entsprechende Tarifbindung bzw. Tarifunterstellung - die Beschränkung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gemeinhin als Besserstellung der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes verstanden. Tatsächlich kann aber bei Verweisung auf das Beamtenhaftungsrecht und bei dessen uneingeschränkter Beachtung der Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes im Einzelfall haftungsmäßig schlechter gestellt sein als ein vergleichbarer Arbeitnehmer der Privatwirtschaft.

Schlagworte

FAHRLÄSSIGKEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER TVÖD BAT ARBEITSRECHT Zeitschrift für Tarifrecht München