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Zwischen Arbeitsrecht und Beamtenrecht: die Schadens-haftung der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes
Busemann, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 11 · S. 619 bis 630
Dokument
163174
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wird - im Vergleich zur Haftung von Arbeitnehmern ohne entsprechende Tarifbindung bzw. Tarifunterstellung - die Beschränkung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gemeinhin als Besserstellung der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes verstanden. Tatsächlich kann aber bei Verweisung auf das Beamtenhaftungsrecht und bei dessen uneingeschränkter Beachtung der Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes im Einzelfall haftungsmäßig schlechter gestellt sein als ein vergleichbarer Arbeitnehmer der Privatwirtschaft.
Schlagworte
FAHRLÄSSIGKEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
TVÖD
BAT
ARBEITSRECHT
Zeitschrift für Tarifrecht
München