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Tarifeinheitsgesetz - derzeit keine einstweilige Anordnung TVG §4a sowie ArbGG 33 58, 99, jeweils i. d. R des G zur Tarifeinheit v. 3. 7. 2015 (BGBI. I S. 1139); BVerfGG §32 Abs.…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 11 · S. 636 bis 638
Dokument
163176
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gegenwärtig ist nicht erkennbar, dass betroffene Berufsgruppengewerkschaften vor der Entscheidung in der Hauptsache gravierende oder irreversible Nachteile erleiden, die unter den strengen Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG eine Aussetzung des Gesetzesvollzugs rechtfertigen würde. Es ist nicht absehbar, inwieweit es in diesem Zusammenhang tatsächlich in einem relevanten Ausmaß zur Anwendung der Kollisionsregel des § 4a TVG kommen wird.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BETRIEB
UNTERNEHMEN
TARIFVERTRAG
ARBEITGEBER
GEWERKSCHAFT
Zeitschrift für Tarifrecht
München