CareLit Fachartikel

Arbeit an Feiertagen ist keine Besonderheit

KALBLE, F.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 6

Dokument
163213
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
KALBLE, F.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
6
Erschienen: 2015-11-06 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Seit Anfang 2015 gibt es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Streit, ob und gegebenenfalls welche Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen sind. Nachdem der Gesetzgeber diesen Streit nicht lösen wollte, sind nun die Arbeitsgerichte dazu berufen Lösungen zu finden. Das Arbeitsgericht Leipzig (Az. : 2 Ca 682/15) hat dazu entschieden, dass Arbeiten an Sonnund Feiertagen für ein Pflegeheim branchentypisch seien und deshalb eine „funktionale Gleichwertigkeit zwischen der Sonnund Feiertagsarbeit einerseits und der Vergütung andererseits bestünde. Der Arbeitgeber dürfe deswegen die Sonnund Feiertagszu…

Schlagworte

URTEIL ARBEITGEBER GERICHT LEISTUNG PFLEGEHEIM VERGÜTUNG Care konkret Hannover