CareLit Fachartikel
Außerordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen Entwendung geringwertiger Sachen
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 11 · S. 280 bis 282
Dokument
163244
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entwendung geringwertiger Sachen kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In Anbetracht der Umstände des Einzelfalls kann jedoch eine Prüfung erforderlich sein, ob nicht auch durch eine Abmahnung verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden kann.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
KRANKENSCHWESTER
NOTAUFNAHME
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
Rechtsdepesche
Köln