CareLit Fachartikel

Außerordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen Entwendung geringwertiger Sachen

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 11 · S. 280 bis 282

Dokument
163244
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
280 bis 282
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Entwendung geringwertiger Sachen kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In Anbetracht der Umstände des Einzelfalls kann jedoch eine Prüfung erforderlich sein, ob nicht auch durch eine Abmahnung verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden kann.

Schlagworte

KÜNDIGUNG KRANKENSCHWESTER NOTAUFNAHME ABMAHNUNG ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG Rechtsdepesche Köln