CareLit Fachartikel
Der Qualifikationsnachweis des Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte gemäß § 30 MPG
Strelow, T.; Czettritz, P. v.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 11 · S. 120 bis 122
Dokument
163270
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzliche Regelung des Sicherheitsbeauftragten mit der Pflicht des Herstellers zur Beauftragung und Anzeige an die zuständigen Behörden einerseits und andererseits detaillierter Regelung zum Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis sowie Aufgabenumschreibung gemäß § 30 MPG ist eine deutsche Besonderheit, wenngleich jeder Hersteller von Medizinprodukten innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich Personal bereitstellen muss, das die in den Verkehr gebrachten Medizinprodukte überwacht und Meldefunktionen übernimmt.
Schlagworte
RICHTLINIE
ZEUGNIS
ARZNEIMITTELGESETZ
ARBEITSSCHUTZ
AUSBILDUNG
VORSCHRIFTEN
MedizinProdukte Recht
Frankfurt