Studien mit gefährlichen CE-zertifizierten Medizinprodukten - Wer schützt die Patienten? - Teil 1
Beyerbach, H.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 11 · S. 123 bis 131
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Medizinprodukte kommen über das Instrument der CE-Kennzeichnung ohne behördliche Zulassung und ohne präventive staatliche Kontrolle auf den Markt. Auch klinische Prüfungen von Medizinprodukten sind nach der häufig kritisierten Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 23 b MPG in einer Vielzahl von Fällen ohne Genehmigung möglich. Das gilt auch für hoch-riskante Medizinprodukte wie Herzschrittmacher, Hüftprothesen oder Brustimplantate. Wenn solche Produkte sich als zu riskant erweisen, stellt sich die Frage, wer zum Schutz der Patienten einschreiten kann/muss. Der vorliegende Beitrag führt durch den Dschungel der…