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Das Erfordernis einer mittelbaren Gesundheitsgefahr bei § 7 HWG zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 06.11.2014 -1 ZR 26/13 -Kostenlose Zweitbrille

Geiger, D.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 11 · S. 131 bis 138

Dokument
163272
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Geiger, D.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 15
Seiten
131 bis 138
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der „mündige Patient ist das viel beschworene Leitbild der deutschen Gesundheitspolitik. Über die Funktion als „Leitbild ist er bislang aber auch nicht herausgewachsen. Er ist nach wie vor unerreichtes Idealbild. Das gilt nicht nur für die politische Ebene, sondern auch und gerade für die Rechtsprechung der Wettbewerbsgerichte. Diese kontrastiert mit dem Leitbild vom mündigen Patienten augenfällig. Folgt man ihr, ist der Patient alles andere als mündig, jedenfalls dann, wenn man Mündigkeit mit Kant als das Vermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen, versteht. Allzu häufig wird aus de…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT MARKETING PATIENT RECHTSPRECHUNG MedizinProdukte Recht Frankfurt