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Das Werbeverbot nach § 8 HWG für apothekenimportierteFertigarzneimittel nach § 73 Abs» 3 AMG und die Empfehlung daraufspezialisierter Versandapotheken durch Arzte oder Heilpraktik…

Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 11 · S. 533 bis 539

Dokument
163301
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stebner, F. A.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
533 bis 539
Erschienen: 2015-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Fertigarzneimittel1 dürfen an Endverbraucher nur über Apotheken in Verkehr gebracht werden, wenn sie im Geltungsbereich des AMG2 eine der Formen der Zulassung oder Registrierung besitzen oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind. Mit § 73 Abs. 3 AMG besteht eine Ausnahme für bestimmte Arzneimittel beim sog. Einzelimport oder Apothekeneinfuhr durch Apotheken. Die für die Bestellung durch Verbraucher3 in Apotheken bestehenden Voraussetzungen sind in § 73 Abs. 3 Satz 1 AMG festgelegt. Ein Import der Fertigarzneimittel ist möglich, wenn 1. sie von Apotheken auf vorliegende Bestellung einzelner Pers…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL MARKETING APOTHEKE APOTHEKER HEILPRAKTIKER NORM Pharma Recht Frankfurt