Das Werbeverbot nach § 8 HWG für apothekenimportierteFertigarzneimittel nach § 73 Abs» 3 AMG und die Empfehlung daraufspezialisierter Versandapotheken durch Arzte oder Heilpraktik…
Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 11 · S. 533 bis 539
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fertigarzneimittel1 dürfen an Endverbraucher nur über Apotheken in Verkehr gebracht werden, wenn sie im Geltungsbereich des AMG2 eine der Formen der Zulassung oder Registrierung besitzen oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind. Mit § 73 Abs. 3 AMG besteht eine Ausnahme für bestimmte Arzneimittel beim sog. Einzelimport oder Apothekeneinfuhr durch Apotheken. Die für die Bestellung durch Verbraucher3 in Apotheken bestehenden Voraussetzungen sind in § 73 Abs. 3 Satz 1 AMG festgelegt. Ein Import der Fertigarzneimittel ist möglich, wenn 1. sie von Apotheken auf vorliegende Bestellung einzelner Pers…