CareLit Fachartikel
Bürokratische Hürden sind zu vermeiden
RICHTER, R.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 8
Dokument
163314
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um stationäre Pflegeeinrichtungen zu animieren, auch pflegerische Verbesserungen ihrer Bewohner über die versicherten Bewohner oder ihre Angehörigen an die Pflegekassen 2U melden und einen Rückstufungsantrag zu stellen, wurde in § 87a Abs. 4 SGB XI für den Fall der Rückstufung ein Anerkennungsbetrag in Höhe von 1 536 Euro ausgelobt. Mit diesem Betrag sollten die Bemühungen der stationären Pflegeeinrichtung für die aktivierende Pflege oder rehabilitierende Maßnahmen belohnt werden.
Schlagworte
PFLEGESTUFE
KRANKENKASSE
HEIMTRÄGER
GERICHT
URTEIL
PFLEGEHEIM
Care konkret
Hannover