CareLit Fachartikel

Bürokratische Hürden sind zu vermeiden

RICHTER, R.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 8

Dokument
163314
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
RICHTER, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
8
Erschienen: 2015-11-13 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Um stationäre Pflegeeinrichtungen zu animieren, auch pflegerische Verbesserungen ihrer Bewohner über die versicherten Bewohner oder ihre Angehörigen an die Pflegekassen 2U melden und einen Rückstufungsantrag zu stellen, wurde in § 87a Abs. 4 SGB XI für den Fall der Rückstufung ein Anerkennungsbetrag in Höhe von 1 536 Euro ausgelobt. Mit diesem Betrag sollten die Bemühungen der stationären Pflegeeinrichtung für die aktivierende Pflege oder rehabilitierende Maßnahmen belohnt werden.

Schlagworte

PFLEGESTUFE KRANKENKASSE HEIMTRÄGER GERICHT URTEIL PFLEGEHEIM Care konkret Hannover