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So sichern Sie sich bei Wahlleistungen ab

Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 7

Dokument
163368
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
7
Erschienen: 2015-11-20 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Erste „eiserne Regel ist die klare, transparente schriftliche Vereinba-rung dessen, was insbesondere in Bezug auf die von den Kostenträgem nicht zu übernehmenden Leistungen gelten soll. Die zweite „eiserne Regel ist - insbesondere im ambulanten Bereich: Alles was geleistet wird, muss dokumentiert werden - am Besten qua Quittung des Leistungs-empfängers bzw. seines Vertreters.

Schlagworte

VERTRAG SICHERHEIT URTEIL BUNDESGERICHTSHOF EINRICHTUNG FINANZIERUNG Care konkret Hannover