CareLit Fachartikel
So sichern Sie sich bei Wahlleistungen ab
Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 11 · S. 7
Dokument
163368
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erste „eiserne Regel ist die klare, transparente schriftliche Vereinba-rung dessen, was insbesondere in Bezug auf die von den Kostenträgem nicht zu übernehmenden Leistungen gelten soll. Die zweite „eiserne Regel ist - insbesondere im ambulanten Bereich: Alles was geleistet wird, muss dokumentiert werden - am Besten qua Quittung des Leistungs-empfängers bzw. seines Vertreters.
Schlagworte
VERTRAG
SICHERHEIT
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
EINRICHTUNG
FINANZIERUNG
Care konkret
Hannover