CareLit Fachartikel
STERBEHILFEGESETZ WIRFT VIELE FRAGEN AUF
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 12 · S. 76 bis 78
Dokument
163389
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bisher sah die Rechtslage so aus: Im Strafgesetzbuch war lediglich die aktive Sterbehilfe durch Tötung auf Verlangen geregelt. Bis zu fünf Jahre Gefängnis ist für diese Straftat vorgesehen. Sterbebegleitung und Sterbehilfe im Übrigen -in Form von Behandlungsabbruch, unterlassener Rettungsmaßnahmen und Hilfestellung bei der Selbst-tötung - war bislang straffrei.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
SUIZID
PATIENT
STERBEHILFE
HILFE
LEBEN
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen