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STERBEHILFEGESETZ WIRFT VIELE FRAGEN AUF

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 12 · S. 76 bis 78

Dokument
163389
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
76 bis 78
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Bisher sah die Rechtslage so aus: Im Strafgesetzbuch war lediglich die aktive Sterbehilfe durch Tötung auf Verlangen geregelt. Bis zu fünf Jahre Gefängnis ist für diese Straftat vorgesehen. Sterbebegleitung und Sterbehilfe im Übrigen -in Form von Behandlungsabbruch, unterlassener Rettungsmaßnahmen und Hilfestellung bei der Selbst-tötung - war bislang straffrei.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG SUIZID PATIENT STERBEHILFE HILFE LEBEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen