CareLit Fachartikel

BETÄUBUNGSMITTEL - WAS MUSS DOKUMENTIERT WERDEN?

Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 12 · S. 79

Dokument
163390
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
79
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

In stationären Pflegeeinrichtungen ist es - genau wie im Krankenhausüblich, dass ein BTM-Buch für die Abgabe von Betäubungsmitteln (BTM) geführt werden muss. Im Pflegeheim ist jedoch anders als im Krankenhaus jedes Betäubungsmittel explizit einem einzelnen Bewohner verschrieben. Prüfinstanzen wie der MDK, die Heimaufsicht und das Gesundheitsamt verlangen trotzdem die gleiche detaillierte Zugangsund Abgangsdokumentation wie im Krankenhaus. Meine Fragen: 1. Ist dies rechtlich korrekt? ; 2. Wenn ja: Was müssen wir als stationäre Einrichtung im Einzelnen dokumentieren? 3. Ist eine Dokumentation mit dem PC möglich od…

Schlagworte

DOKUMENTATION KRANKENHAUS MDK GESUNDHEITSAMT HEIMAUFSICHT INTERNET Die Schwester Der Pfleger Melsungen