BETÄUBUNGSMITTEL - WAS MUSS DOKUMENTIERT WERDEN?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 12 · S. 79
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In stationären Pflegeeinrichtungen ist es - genau wie im Krankenhausüblich, dass ein BTM-Buch für die Abgabe von Betäubungsmitteln (BTM) geführt werden muss. Im Pflegeheim ist jedoch anders als im Krankenhaus jedes Betäubungsmittel explizit einem einzelnen Bewohner verschrieben. Prüfinstanzen wie der MDK, die Heimaufsicht und das Gesundheitsamt verlangen trotzdem die gleiche detaillierte Zugangsund Abgangsdokumentation wie im Krankenhaus. Meine Fragen: 1. Ist dies rechtlich korrekt? ; 2. Wenn ja: Was müssen wir als stationäre Einrichtung im Einzelnen dokumentieren? 3. Ist eine Dokumentation mit dem PC möglich od…