Das zähe Ringen mit den Kassen
RICHTER, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 12 · S. 20 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Aufreger des Jahres 2015 war die sogenannte erweiternde Auslegung des § 37 Abs. 3 SGB V durch die DAK, ähnliches hatte vor Jahren bereits die Knappschaft bundesweit probiert und war vom Bundesversicherungsamt zurückgerufen worden. Obwohl das Bundessozialgericht zu dieser Frage bereits im Jahre 2000 seine Grundsatzentscheidung abfasste, erweitert die DAK die negative Tatbestands-voraussetzung über den Wortlaut hinaus auf Nachbarn, Bekannte und vor allem Pflegepersonen, die im MDK-Gutachten zur Einstufung in die Pflegeversicherung eingetragen wurden. Diese werden teilweise nahezu erpresst die Leistungen der hä…