CareLit Fachartikel
Ein Vorrat an Niederflurbetten ist ratsam
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 12 · S. 30 bis 31
Dokument
163441
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Niederflurbetten und FEM Heime müssen ausreichend Niederflurbetten vorhalten. Allerdings können weder das Betreuungsgericht noch der Betreuer die Einrichtung dazu verpflichten, ein Niederflurbett zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Landgerichts Arnsberg ist dazu lediglich die Heimaufsicht berechtigt - und verpflichtet.
Schlagworte
HEIMAUFSICHT
GERICHT
ALTENHEIM
EINRICHTUNG
SPIELEN
TELEFON
Hannover