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Ein Vorrat an Niederflurbetten ist ratsam

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 12 · S. 30 bis 31

Dokument
163441
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Niederflurbetten und FEM Heime müssen ausreichend Niederflurbetten vorhalten. Allerdings können weder das Betreuungsgericht noch der Betreuer die Einrichtung dazu verpflichten, ein Niederflurbett zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Landgerichts Arnsberg ist dazu lediglich die Heimaufsicht berechtigt - und verpflichtet.

Schlagworte

HEIMAUFSICHT GERICHT ALTENHEIM EINRICHTUNG SPIELEN TELEFON Hannover