CareLit Fachartikel
Netzwelt: Wie Sie keinen Anlass zur Abmahnung geben
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 12 · S. 36 bis 37
Dokument
163444
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Internetseite Eine Website ist die Visitenkarte einer stationären Pflegeeinrichtung. Dabei darf sie nicht gegen das geltende Recht oder Rechte Dritter verstoßen bzw. Änlass für eine Abmahnung geben. Eine Übersicht, welche rechtlichen Aspekte Sie beim Betreiben einer eigenen Website beachten sollten.
Schlagworte
ABMAHNUNG
INTERNET
UNTERNEHMEN
VERBOT
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OEFFENTLICHKEITSARBEIT
Altenheim
Hannover