CareLit Fachartikel

Netzwelt: Wie Sie keinen Anlass zur Abmahnung geben

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 12 · S. 36 bis 37

Dokument
163444
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Internetseite Eine Website ist die Visitenkarte einer stationären Pflegeeinrichtung. Dabei darf sie nicht gegen das geltende Recht oder Rechte Dritter verstoßen bzw. Änlass für eine Abmahnung geben. Eine Übersicht, welche rechtlichen Aspekte Sie beim Betreiben einer eigenen Website beachten sollten.

Schlagworte

ABMAHNUNG INTERNET UNTERNEHMEN VERBOT LESEN OEFFENTLICHKEITSARBEIT Altenheim Hannover