Gesetzliches Verbot »organisierter« Freitodhilfe bei schweren Leidenszuständen? Eine gefährliche Einschränkung von Lebensschutz, Patientenrechten und verantwortungsbewusster ärztl…
Sedemund-Adib, B.; Strätling, M. W. M.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 647 bis 652
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In unterschiedlichem Ausmaß schränken die meisten nun vorliegenden Regelungsentwürfe5 bisher bestehende Rechte der Betroffenen und Beteiligten ein (z.B. von Patienten, Ärzten, Pflegenden und anderen Berufsgruppen sowie von Vereinen und Verbänden). Mehrere der betroffenen Rechte stehen unter dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Grundgesetzes (z.B. Selbstbestimmung, Berufsfreiheit, Vereinsfreiheit). Wenn es diesbezüglich nach der bisher erklärten »Präferenz« der Bundesregierung ginge, würde Ende dieses Jahres ein Entwurf Gesetz4, das grundsätzlich jede »organisierte« Suizidhilfe verbietet und mit einer…