CareLit Fachartikel
Zur Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft
PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 653 bis 658
Dokument
163464
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach ständiger aber nicht unbestrittener-Rechtspre-chung des Bundesarbeitsgerichts geht dieses davon aus, dass Gesundheitsund Krankenpflegerinnen, die sich in einem Verband zusammengeschlossen haben (hier: einer DRK-Schwesternschaft) nicht Arbeitnehmerinnen des Schwesternverbands sind. Eine solche Annahme gilt auch für diejenigen Mitarbeiterinnen im Verhältnis zum Träger eines nicht dem Verband angehörenden Krankenhauses, in dem diese aufgrund eines sog. Gestellungsvertrags tätig werden.
Schlagworte
SCHWESTERNSCHAFT
PERSONALRAT
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHT
PflegeRecht
Neuwied