CareLit Fachartikel

Zur Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 653 bis 658

Dokument
163464
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
653 bis 658
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Nach ständiger aber nicht unbestrittener-Rechtspre-chung des Bundesarbeitsgerichts geht dieses davon aus, dass Gesundheitsund Krankenpflegerinnen, die sich in einem Verband zusammengeschlossen haben (hier: einer DRK-Schwesternschaft) nicht Arbeitnehmerinnen des Schwesternverbands sind. Eine solche Annahme gilt auch für diejenigen Mitarbeiterinnen im Verhältnis zum Träger eines nicht dem Verband angehörenden Krankenhauses, in dem diese aufgrund eines sog. Gestellungsvertrags tätig werden.

Schlagworte

SCHWESTERNSCHAFT PERSONALRAT ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RECHT PflegeRecht Neuwied