CareLit Fachartikel
Androhung der zukünftigen Arbeitsunfähigkeit als Grund für eine fristlose KündigungKSchG § 1 Abs. 2, § 4 Satz 1, § 7; BGB § 626 Abs. 1
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 663 bis 669
Dokument
163466
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwischen den Parteien ist der genaue Ablauf des Gesprächs streitig. Fest steht aber, dass die Klägerin noch am 16.07.2013 ihre Ärztin aufsuchte, vom 16.07. bis einschließlich 19.07.2013 krankgeschrieben war und den Termin nicht wahrgenommen hat. Die Beklagte hat der Klägerin vorgeworfen, dass sie eine Erkrankung ausdrücklich nur für den Fall angekündigt habe, dass sie an der Veranstaltung teilnehmen solle. Die Klägerin bestreitet dies, sie sei bereits am 16.07.2013 krank gewesen und die Erkrankung habe auch die nächsten Tage mitumfasst.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
KRANKHEIT
PflegeRecht
Neuwied