CareLit Fachartikel

Androhung der zukünftigen Arbeitsunfähigkeit als Grund für eine fristlose KündigungKSchG § 1 Abs. 2, § 4 Satz 1, § 7; BGB § 626 Abs. 1

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 663 bis 669

Dokument
163466
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
663 bis 669
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Zwischen den Parteien ist der genaue Ablauf des Gesprächs streitig. Fest steht aber, dass die Klägerin noch am 16.07.2013 ihre Ärztin aufsuchte, vom 16.07. bis einschließlich 19.07.2013 krankgeschrieben war und den Termin nicht wahrgenommen hat. Die Beklagte hat der Klägerin vorgeworfen, dass sie eine Erkrankung ausdrücklich nur für den Fall angekündigt habe, dass sie an der Veranstaltung teilnehmen solle. Die Klägerin bestreitet dies, sie sei bereits am 16.07.2013 krank gewesen und die Erkrankung habe auch die nächsten Tage mitumfasst.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT KRANKHEIT PflegeRecht Neuwied