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Interessenausgleich - aber wie?

Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 11 · S. 1619

Dokument
163637
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Korzilius, H.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 112
Seiten
1619
Erschienen: 2015-11-27 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Die Politik reagierte. Das Versorgungsstärkungsgesetz legt seit Juli fest, dass in der KBV-VV künftig über hausärztliche Belange nur die Vertreter der Hausärzte und über fachärztliche Belange nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen sollen. Bei gemeinsamen Abstimmungen müssen die Stimmen so gewichtet werden, dass eine Parität zwischen Hausund Fachärzten besteht. Die Regelung gilt nicht für die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen. Umsetzen muss die KBV die gesetzliche Vorgabe mit einer Satzungsänderung.

Schlagworte

GUTACHTEN LOHNFORTZAHLUNG POLITIK NEUBAU BERLIN EINRICHTUNG Deutsches Ärzteblatt Köln