CareLit Fachartikel
Interessenausgleich - aber wie?
Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 11 · S. 1619
Dokument
163637
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Politik reagierte. Das Versorgungsstärkungsgesetz legt seit Juli fest, dass in der KBV-VV künftig über hausärztliche Belange nur die Vertreter der Hausärzte und über fachärztliche Belange nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen sollen. Bei gemeinsamen Abstimmungen müssen die Stimmen so gewichtet werden, dass eine Parität zwischen Hausund Fachärzten besteht. Die Regelung gilt nicht für die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen. Umsetzen muss die KBV die gesetzliche Vorgabe mit einer Satzungsänderung.
Schlagworte
GUTACHTEN
LOHNFORTZAHLUNG
POLITIK
NEUBAU
BERLIN
EINRICHTUNG
Deutsches Ärzteblatt
Köln