Sprachbarrieren überwinden
Seeliger, S.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 11 · S. 1630 bis 1632
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Patient hat das Recht vor Diagnostik und Therapie persönlich, umfassend und verständlich aufgeklärt zu werden. Bei Routineeingriffen kann gegebenenfalls auf ein Merkblatt verwiesen werden. Aber auch dann muss der Patient die Möglichkeit haben, Rückfragen zu stellen. Bereits 1997 hatte das damalige Oberlandesgericht Karlsruhe eine nicht adäquate Aufklärung bei einer schlecht Deutsch sprechenden Türkin als Missachtung der Aufklärungspflicht bewertet (Az.: 13 U 42/96). Wird ein Dolmetscher benötigt, können die entstehenden Kosten zudem den meist mittellosen Patienten in Rechnung gestellt werden. Denn ein Dolm…