Krankschreiben aus Gefälligkeit?
Zahrl, J.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2015 · Heft 11 · S. 32 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzten ist vielfach nicht bewusst, dass ihr Handeln eine gutachterliche Tätigkeit darstellt. Wer denkt schon - wenn er ein ärztliches Attest über eine Turnbefreiung oder eine andere Bestätigung für die Schule ausstellt - daran, dass dafür die allgemeinen Regeln des Ärztegesetzes über die Begutachtung gelten, wie sie auch für umfangreiche Gerichtsgutachten Anwendung finden? Andere Beispiele lassen sich leicht anfügen: Gesundheitsatteste bei Anstellungen, ärztliche Zeugnisse in Zusammenhang mit Pflegefreistellungen, Sporttauglichkeitszeugnisse, Feuerwehruntersuchungen, Bestätigungen nach Kassenverträgen, Privatgut…