CareLit Fachartikel
Personalratsinformationsanspruch aus Hamburgischem Transparenzgesetz
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 468 bis 472
Dokument
163698
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Informationsbegehren nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet und daher mit der Verpflichtungsklage zu verfolgen. Soweit § 5 Nr. 5 HmbTG eine Informationspflicht im Zusammenhang mit der gericht-lichen oder außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen regelt, setzt dies voraus, dass eine solche Auseinandersetzung parallel zwischen den Beteiligten des Informationsbegehrens geführt wird. Die bloße Möglichkeit eines zukünftigen Konfliktes reicht zur Erfüllung des Ausnahmetatbestandes nicht aus.
Schlagworte
GUTACHTEN
INFORMATION
GERICHT
GESETZ
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
Hmbtg
Transparenzgesetz
Informationsbegehren
Hamburgischen
Erlass
Verwaltungsaktes
Gerichtet
Daher
Verpflichtungsklage
Verfolgen