CareLit Fachartikel

Personalratsinformationsanspruch aus Hamburgischem Transparenzgesetz

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 468 bis 472

Dokument
163698
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
468 bis 472
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Ein Informationsbegehren nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet und daher mit der Verpflichtungsklage zu verfolgen. Soweit § 5 Nr. 5 HmbTG eine Informationspflicht im Zusammenhang mit der gericht-lichen oder außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen regelt, setzt dies voraus, dass eine solche Auseinandersetzung parallel zwischen den Beteiligten des Informationsbegehrens geführt wird. Die bloße Möglichkeit eines zukünftigen Konfliktes reicht zur Erfüllung des Ausnahmetatbestandes nicht aus.

Schlagworte

GUTACHTEN INFORMATION GERICHT GESETZ PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG Die Personalvertretung Berlin