CareLit Fachartikel
Wer trägt die Dolmetscherkosten?
Schwarz, K.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 1168 bis 1171
Dokument
163740
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Medizinische Maßnahmen dürfen gemäß § 630 d BGB nur nach entsprechender Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Eine rechtswirk-same Einwilligung setzt wiederum eine vorherige hinreichende Aufklärung über alle wesentlichen Umstände des jeweiligen Eingriffs voraus. Den Behandelnden trifft daher bei fremdsprachigen Patienten eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Überwindung von Verständigungsschwierigkeiten.
Schlagworte
KOSTEN
URTEIL
THERAPIE
KRANKENHAUS
KRANKENVERSICHERUNG
LEISTUNG
Das Krankenhaus
Berlin