CareLit Fachartikel

Wer trägt die Dolmetscherkosten?

Schwarz, K.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 1168 bis 1171

Dokument
163740
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Schwarz, K.;
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
1168 bis 1171
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Medizinische Maßnahmen dürfen gemäß § 630 d BGB nur nach entsprechender Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Eine rechtswirk-same Einwilligung setzt wiederum eine vorherige hinreichende Aufklärung über alle wesentlichen Umstände des jeweiligen Eingriffs voraus. Den Behandelnden trifft daher bei fremdsprachigen Patienten eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Überwindung von Verständigungsschwierigkeiten.

Schlagworte

KOSTEN URTEIL THERAPIE KRANKENHAUS KRANKENVERSICHERUNG LEISTUNG Das Krankenhaus Berlin