Individueller Weiterbildungsplan als Voraus-setzung für die Befristung von Arbeitsver-trägen mit Ärzten in Weiterbildung
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 1174 bis 1176
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 11. September 2015 (Aktenzeichen: 1 Sa 5/151) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden, dass die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Arzt in Weiterbildung eine individuelle Weiterbildungsplanung voraussetzt. Der Weiterbildungsplan müsse bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages objektiv vorliegen. Ansonsten gilt der (eigentlich befristete) Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Urteil mahnt Arbeitgeber zu großer Sorgfalt beim Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen mit Ärzten in der Weiterbildung.