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Individueller Weiterbildungsplan als Voraus-setzung für die Befristung von Arbeitsver-trägen mit Ärzten in Weiterbildung

Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 1174 bis 1176

Dokument
163742
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
1174 bis 1176
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Mit Urteil vom 11. September 2015 (Aktenzeichen: 1 Sa 5/151) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden, dass die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Arzt in Weiterbildung eine individuelle Weiterbildungsplanung voraussetzt. Der Weiterbildungsplan müsse bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages objektiv vorliegen. Ansonsten gilt der (eigentlich befristete) Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Urteil mahnt Arbeitgeber zu großer Sorgfalt beim Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen mit Ärzten in der Weiterbildung.

Schlagworte

WEITERBILDUNG BADEN-WÜRTTEMBERG ARBEITGEBER URTEIL KRANKENHAUS ARBEITSVERTRAG Das Krankenhaus Berlin