Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2015 · Heft 12 · S. 33 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zentraler Aspekt der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist die Krankheit. Krankheit ist hierbei eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die eine Heilbehandlung erforderlich macht und/oder zu einer Arbeitsunfähigkeit führt. Hierbei sind Art und Ursache der Krankheit unerheblich. Deshalb besteht auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sich zum Beispiel ein Unfall im privaten Bereich (Sport oder Straßenverkehr) ereignete oder eine Verletzung durch Dritte erfolgte. Auch ärztlich verordnete Operationen oder die Nachbehandlungen von Operationen sind Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit. Jedoch muss di…