CareLit Fachartikel

Wettbewerbswidrigkeit der Aussage „bekömmlich für Bier

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 200 bis 202

Dokument
163818
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
200 bis 202
Erschienen: 2015-12-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Verfügungskläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen In-teressen seiner Mitglieder gehört, insbesondere das Interesse daran, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Zu den Mitgliedern des Verfügungsklägers zählen keine Brauereien, allerdings die Lebensmittelhliaibetriebe I.idl und Norma, die auch Bier im Sortiment haben, sowie weitere Unternehmen, die Getränke verschiedener Art (z.B. Mineralwasser, Wein) in der Region Oberschwaben, Allgäu und östlicher Bodensee vertreiben.

Schlagworte

GESUNDHEIT MARKETING NAHRUNGSMITTEL VERBOT UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt