CareLit Fachartikel
Wettbewerbswidrigkeit der Aussage „bekömmlich für Bier
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 200 bis 202
Dokument
163818
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verfügungskläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen In-teressen seiner Mitglieder gehört, insbesondere das Interesse daran, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Zu den Mitgliedern des Verfügungsklägers zählen keine Brauereien, allerdings die Lebensmittelhliaibetriebe I.idl und Norma, die auch Bier im Sortiment haben, sowie weitere Unternehmen, die Getränke verschiedener Art (z.B. Mineralwasser, Wein) in der Region Oberschwaben, Allgäu und östlicher Bodensee vertreiben.
Schlagworte
GESUNDHEIT
MARKETING
NAHRUNGSMITTEL
VERBOT
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt