CareLit Fachartikel
Schutzfähigkeit der geoqrafisch geschützten Angabe „Aceto Balsamico die Modena
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 202 bis 211
Dokument
163819
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin macht im Wege der negativen Feststellungsklage geltend, die Beklagte sei nicht berechtigt, ihr im Zusammenhang mit der geschützten geographischen Angabc „Aceto Balsamico di Modena bestimmte Verwendungen des Begriffs „Balsamico für in Deutschland hergestellte, auf Essig basierende Produkte zu untersagen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
HERSTELLUNG
RECHT
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
NAHRUNGSMITTEL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt