Informationsanspruch nach dem VIG gegenüber demLAVES
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 211 bis 222
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Begründung für die teilweise Ablehnung des Antrages führte der Beklagte im Wesentlichen aus, dass der vollständigen Auskunftserteilung private Belange Dritter entgegenstünden. Bei den begehrten Informationen handele es sich um Daten im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VIG. Daher seien die besonderen Ablchnungsgründe des § 2 VIG zu prüfen. Die begehrten Informationen seien teilweise „sonstige wettbewerbsrelevante Informationen im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2c VIG. Zum Teil seien die Proben nicht bei den Herstellern selbst, sondern im Einzelhandel genommen worden. Es sei möglich, dass der Verderb der Ware durch…