CareLit Fachartikel
Haftung bei Diagnosefehler
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 8 · S. 686 bis 688
Dokument
16387
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Diagnosefehler löst auch bei einer vorwerfbaren Nachläsigkeit keine Haftungsansprüche aus, wenn die zeitliche Verzögerung von Therapiemaßnahmen keine gesundheitlichen Schäden und Nachteile verursacht hat.
Schlagworte
RECHT
ARZTRECHT
BEHANDLUNGSFEHLER
HAFTUNGSRECHT
Krankenhaus Umschau
Kulmbach