Vermutlich erfolgreich
Schlingensiepen, I.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2015 · Heft 12 · S. 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Manche Patienten unterliegen einem Trugschluss: Sie halten es für ein besonderes Qualitätsmerkmal, wenn niedergelassene Ärzte ausschließlich Privatpatienten behandeln. Dabei kann das ein Indiz dafür sein, dass der Praxisinhaber seine Zulassung verloren hat und keine Kassenpatienten mehr behandeln darf. Er hat möglicherweise die Anforderungen an die Qualität seiner Arbeit wiederholt nicht erfüllen können oder wollen. Anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Abrechnung einer Reihe von Leistungen an Qualitätsbedingungen gebunden. Die Kassenärztlichen…