CareLit Fachartikel
Hausarztzentrierte Versorgung
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 84 bis 103
Dokument
163938
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung der Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V unterliegt nur in eingeschränktem Umfang der gerichtlichen Kontrolle, wobei die inhaltliche Kontrolle darauf beschränkt ist, zu prüfen, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob die Schiedsperson den ihr zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, d.h. die mallgeblichen Rechtsmaßstäbe beachtet hat.
Schlagworte
VERTRAG
VERGÜTUNG
BAYERN
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
HAUSARZT
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt